Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vom Verein „Förderverein der Einheit Altenhellefeld.“ (im Folgenden „Veranstalter“) veranstaltete Stoppelfeldfete. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber sowie Inhaber von Eintrittskarten und dem „Förderverein der Einheit Altenhellefeld.“. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kartenerwerbers sowie –inhabers haben keine Gültigkeit.
Der Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des „Förderverein der Einheit Altenhellefeld.“ ist ausschließlich über folgende Wege möglich:
Der Online-Vorverkauf von Eintrittskarten ist ausschließlich über die offizielle Website der Veranstaltung https://stoppelfeldfete-altenhellefeld.de möglich. Unter der Rubrik „Tickets“ können spätestens 10 Wochentage vor Beginn der Veranstaltung Eintrittskarten über einen auf der Website der Veranstaltung verlinkten Mailclient bestellt werden. Der Kaufbetrag für die bestellten Eintrittskarten inkl. hierin enthaltener Gebühren ist sofort zur Zahlung fällig.
Nach erfolgter Zahlung erhält der Erwerber ein Ticket postalisch zugeschickt, welches jeweils zum Eintritt berechtigt. Die Gebühr für den Postweg trägt der Käufer. Der Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kartenerwerber kommt erst nach erfolgter Zahlung zustande. Der Online-Erwerb von Eintrittskarten ist längstens bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Ein stationärer Vor-Ort-Vorverkauf wird an auf der Homepage angegebenen Vorverkaufsstellen angeboten.
Nach Schließen des Vorverkaufs ist der Erwerb von Eintrittskarten ausschließlich an der Abendkasse zum höheren Abendkassenentgelt möglich. Der Eintrittspreis ist grundsätzlich in bar zu zahlen.
Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbene Karten, da im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, sowie für den Verlust von Eintrittskarten durch den Kunden.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter sowie eines Ausfalls ist das erworbene Ticket automatisch die Eintrittskarte für das Folgejahr.
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.
Der „Förderverein der Einheit Altenhellefeld.“ wird die vom Kartenerwerber überlassenen Daten vertraulich behandeln. Wir erheben, verarbeiten und verwenden die im Rahmen des Ticketerwerbs erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Der „Förderverein der Einheit Altenhellefeld“ ist berechtigt, die überlassenen Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten haben die Veranstaltung um 24 Uhr zu verlassen.
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential ausgehen könnte, ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
Das Vertreiben rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich innerhalb des Gebietes der Stadt Sundern, Ortsteil Altenhellefeld zu verlegen.
Die Eintrittskarten behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit, eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie die vorliegenden AGB als für sich verbindlich an. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.